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Schweigepflicht
Kann ich im ZEPT auf Schweigepflicht und Diskretion zählen?
Alle Mitarbeiter am ZEPT unterstehen bei ihrer Arbeit mit Patienten der strengen Schweigepflicht. Die Schweigepflicht gilt nicht für den fachlichen Informationsaustausch innerhalb des ZEPT-Teams, sondern gegenüber Dritten ausserhalb des ZEPTs.
Die Bestimmungen zu berufsethischen Grundsätzen wie Schweigepflicht, Persönlichkeits- und Datenschutz, Gestaltung der beruflichen Beziehungen u.a. sind für Psychologen in der Berufsordnung der "Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)" und für Ärzte in der Standesordnung der "Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH)" ausgeführt. Die Mitarbeiter des ZEPT haben sich verpflichtet, sich bei ihrer Arbeit an diese Richtlinien zu halten. |