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![]() Kosten
A Ärztliche Behandlung
![]() ![]() Alle ärztlichen Leistungen werden gemäss TARMED über die Grundversicherung abgerechnet.
![]() B Psychologische Psychotherapie
![]() ![]() Psychologische Psychotherapie kann über folgende drei Möglichkeiten abgerechnet werden:
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1) Anordnungsmodell
![]() ![]() Ab dem 01.07.2022 gilt das Anordnungsmodell. Das ZEPT ist als Organisation der Psychologischen Psychotherapie anerkannt und alle psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ZEPT sind zur Leistungserbringung in der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP) berechtigt.
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![]() Die erste Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig und kann für weitere 15 Sitzungen verlängert werden.
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![]() ![]() 2) Zusatzversicherung
![]() ![]() Im Rahmen von freiwilligen Zusatzversicherungen können die Krankenversicherer Beiträge an psychologische Psychotherapien zahlen. Seit dem Anordnungsmodell haben sich die Leistungsangebote der Zusatzversicherungen stark verändert: Leider leisten die Zusatzversicherungen der meisten Krankenkassen keine Beiträge mehr, wenn die Psychotherapeuten über die Grundversicherung abrechnen können. Wir empfehlen Ihnen, vor Therapiebeginn mit Ihrer Zusatzversicherung schriftlich zu klären, ob und zu welchen Bedingungen ihre Zusatzversicherung psychotherapeutische Leistungen übernimmt.
![]() 3) Abrechnung für Selbstzahler
![]() ![]() Falls jemand nicht über die Krankenversicherung abrechnen will oder kann, können psychotherapeutische Leistungen auch selbst bezahlt werden. Dabei kommt der ZEPT-Tarif zur Anwendung.
![]() ![]() CHF 160.00 ![]() CHF 180.00 ![]() CHF 260.00 C Allgemeines
![]() ![]() Zusätzlich zur Konsultationszeit wird, ausser für Selbstzahler, die Zeit für Vor- und Nachbereitung und Dokumentation verrechnet. Zudem werden Auswertungen von Tests, Erstellen von Berichten z.B. für Krankenversicherer, Gespräche und Telefonate mit Dritten, das Ausstellen von Rezepten und Zeugnissen usw. als Leistungen in Abwesenheit verrechnet.
![]() D Was muss ich tun, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?
![]() ![]() Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, Ihren Therapeuten oder Ihre Therapeutin so früh als möglich zu benachrichtigen. Vereinbarte Termine müssen mindestens 24h vorher abgesagt werden, damit sie nicht berechnet werden. Dabei zählen Arbeitstage, d.h. wenn Sie den Termin vom Montag um 11:00h absagen müssen, sollten Sie dies bis spätestens am Freitag um 11:00 Uhr tun. Erfolgt die Absage später oder gar nicht, muss die Sitzung, unabhängig vom Grund der Absage, berechnet werden, weil wir den Termin so kurzfristig nicht mehr neu vergeben können.
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