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ZEPT - Zentrum für Psychotheraphie
ZEPT– Zentrum für Psychotherapie | Scheuchzerstrasse 8 | 8006 Zürich | 044 350 77 77 |
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Kosten
 
A Ärztliche Behandlung
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Alle ärztlichen Leistungen werden gemäss TARMED über die Grundversicherung abgerechnet.

.Ärzte und Ärztinnen im ZEPT bieten Psychotherapie und psychopharmakologische Behandlungen an. Zudem sind sie befugt, Anordnungen sowie Fallbeurteilungen für psychologische Psychotherapie auszustellen (siehe Anordnungsmodell).
 
B Psychologische Psychotherapie
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Psychologische Psychotherapie kann über folgende drei Möglichkeiten abgerechnet werden:
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1. Anordnungsmodell über die Grundversicherung
2. Abrechnung über Zusatzversicherung
3. Abrechnung als Selbstzahlende
 
1) Anordnungsmodell
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Ab dem 01.07.2022 gilt das Anordnungsmodell. Das ZEPT ist als Organisation der Psychologischen Psychotherapie anerkannt und alle psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ZEPT sind zur Leistungserbringung in der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP) berechtigt.
.Um über das Anordnungsmodell abzurechnen, benötigen Sie vor Therapiebeginn eine Anordnung. Diese kann durch Fachärztinnen und Fachärzte mit einem eidg. oder anerkannten ausländischen Facharzttitel in
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Allgemeiner innerer Medizin (Hausärzte)

Psychiatrie und Psychotherapie
Kinderpsychiatrie und -psychotherapie
Kinder- und Jugendmedizin sowie
Ärztinnen und Ärzte mit dem interdisziplinären Schwerpunkt in Psychosomatischer und Psychosozialer Medizin (SAPPM) ausgestellt werden.
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Die erste Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig und kann für weitere 15 Sitzungen verlängert werden.
.Nach 30 Sitzungen braucht es eine Fallbeurteilung durch einen Psychiater oder eine Psychiaterin. Es kann sein, dass Sie dafür zu einer Konsultation aufgefordert werden oder dass diese Beurteilung aktenbasiert geschieht.
.In Krisensituationen kann eine Anordnung für max. 10 Psychotherapiesitzungen von Ärztinnen und Ärzten mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden.
.Die Tarifhöhe wird durch den PsyTarif vorgegeben.
 
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2) Zusatzversicherung
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Im Rahmen von freiwilligen Zusatzversicherungen können die Krankenversicherer Beiträge an psychologische Psychotherapien zahlen. Seit dem Anordnungsmodell haben sich die Leistungsangebote der Zusatzversicherungen stark verändert: Leider leisten die Zusatzversicherungen der meisten Krankenkassen keine Beiträge mehr, wenn die Psychotherapeuten über die Grundversicherung abrechnen können. Wir empfehlen Ihnen, vor Therapiebeginn mit Ihrer Zusatzversicherung schriftlich zu klären, ob und zu welchen Bedingungen ihre Zusatzversicherung psychotherapeutische Leistungen übernimmt.
.Psychologische Leistungen ausserhalb der Grundversicherung werden mit dem ZEPT-Tarif (vgl. Abrechnung für Selbstzahler) erfasst.
 
3) Abrechnung für Selbstzahler
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Falls jemand nicht über die Krankenversicherung abrechnen will oder kann, können psychotherapeutische Leistungen auch selbst bezahlt werden. Dabei kommt der ZEPT-Tarif zur Anwendung.
.Der ZEPT-Tarif für psychologische Leistungen beträgt:
.Einzelsitzung (Abklärung, Beratung oder Therapie) von 50 Minuten
CHF 160.00
.Paar- oder Familiensitzung von 50 Minuten, 1 Therapeut, pro Paar oder Familie
CHF 180.00
.Paar- oder Familiensitzung von 50 Minuten, 2 Therapeuten, pro Paar oder Familie
CHF 260.00
 
C Allgemeines
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Zusätzlich zur Konsultationszeit wird, ausser für Selbstzahler, die Zeit für Vor- und Nachbereitung und Dokumentation verrechnet. Zudem werden Auswertungen von Tests, Erstellen von Berichten z.B. für Krankenversicherer, Gespräche und Telefonate mit Dritten, das Ausstellen von Rezepten und Zeugnissen usw. als Leistungen in Abwesenheit verrechnet.
.Bei allen Kosten, die über die Grundversicherung vergütet werden, ist zu beachten, dass die Grundversicherung weiterhin die Kosten erst dann übernimmt, wenn die vereinbarte Franchise (CHF 300.00 – 2'500.00) aufgebraucht ist. Danach gilt eine 10 %-ige Kostenbeteiligung pro Rechnung bis max. CHF 700.00 pro Kalenderjahr.
 
D Was muss ich tun, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?
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Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, Ihren Therapeuten oder Ihre Therapeutin so früh als möglich zu benachrichtigen. Vereinbarte Termine müssen mindestens 24h vorher abgesagt werden, damit sie nicht berechnet werden. Dabei zählen Arbeitstage, d.h. wenn Sie den Termin vom Montag um 11:00h absagen müssen, sollten Sie dies bis spätestens am Freitag um 11:00 Uhr tun. Erfolgt die Absage später oder gar nicht, muss die Sitzung, unabhängig vom Grund der Absage, berechnet werden, weil wir den Termin so kurzfristig nicht mehr neu vergeben können.
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